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   BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93   

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BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93 (https://dejure.org/1993,13053)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1993 - 9 B 294.93 (https://dejure.org/1993,13053)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1993 - 9 B 294.93 (https://dejure.org/1993,13053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit bei "Spätgeborenen" und "bekenntnisunfähigen Frühgeborenen" - Bedeutsamkeit fehlender bzw. mangelhafter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang meint, es gebe auch bei Spätgeborenen Ausnahmen, unter denen eine deutsche Volkszugehörigkeit auch bei fehlenden deutschen Sprachkenntnissen angenommen werden könne, trifft dies zwar zu (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93
    Im Hinblick hierauf macht die Beschwerde geltend, das Berufungsgericht sei im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59) abgewichen, weil dort ausgeführt sei, daß zwar eine starke sprachliche Assimilierung an das Herkunftsland Anlaß geben könne, die Vertreibungsbedingtheit der Ausreise zu prüfen, deren Fehlen jedoch allein aus der Nichtbeherrschung der deutschen Sprache nicht hergeleitet werden könne.

    Die Beschwerde übersieht, daß es sich bei der Klägerin des Verfahrens BVerwG 9 C 78.87 um eine vor den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborene, kurz vor deren Beginn jedoch bekenntnisunfähige Person gehandelt hat.

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93
    Der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - (Dok.Ber. A 1993, S. 59) schließlich, der bereits in formeller Hinsicht nicht den an eine Divergenzrüge nach § 133 Abs. 3 VwGO zu stellenden Anforderungen genügt, geht im übrigen auch deshalb fehl, weil die spätgeborenen Kläger jenes Verfahrens beim Verlassen Polens deutsche Staatsangehörige waren, so daß es auf ihre deutsche Volkszugehörigkeit und ihre fehlenden Deutschkenntnisse nicht ankam.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93
    Bei diesen sog. Spätgeborenen ist neben einer Volksdeutschen Bekenntnislage innerhalb der Familie jedoch weiter erforderlich, daß diese dem Spätgeborenen prägend bis zu seiner Selbständigkeit vermittelt worden ist, so daß auch bei ihm das Bewußtsein vorhanden ist, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93
    Fehlende oder mangelhafte Deutschkenntnisse können in diesem Fall in der Tat nur im Hinblick auf die Frage von Bedeutung sein, ob die gesetzliche Vermutung eines Verlassens des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen widerlegt ist (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]; Beschluß vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65).
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93
    Fehlende oder mangelhafte Deutschkenntnisse können in diesem Fall in der Tat nur im Hinblick auf die Frage von Bedeutung sein, ob die gesetzliche Vermutung eines Verlassens des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen widerlegt ist (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]; Beschluß vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65).
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